Bei dem HCI Euroliner I handelt es sich um einen Schiffsfonds in Form eines Dachfonds, der in die Schiffe „MS Skirner“ und „MS Slidur“ investiert hat.

Über das Vermögen der Schifffahrtsgesellschaften des Dachfonds HCI Euroliner I, der „MS Skirner“ und der „MS Slidur“ ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Für Anleger, besteht daher das Risiko hoher Verluste.

Nachdem bereits Ausschüttungen nicht in der versprochenen Höhe gezahlt worden waren, hat die schlechte wirtschaftliche Situation der Schifffahrtsbranche nun dazu geführt, dass Insolvenzanträge gestellt werden mussten.

Für Anleger kann trotzdem die Möglichkeit bestehen, das investierte Kapital zurückzuerhalten.

Sofern einem Anleger der Abschluss der Anlage in dem Dachfonds HCI Euroliner I von einem Berater oder einer Bank empfohlen worden ist, war der Berater verpflichtet, den Anleger vollständig und richtig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären.

Ein Schiffsfonds ist eine Anlage mit hohen Risiken.

Anlageberater müssen zum Einen die persönlichen Vorstellungen und Anlageziele sowie die Risikoneigung des Anlegers berücksichtigen.

Sofern die Anlage nicht den persönlichen Vorstellungen des Anlegers entspricht, kann ein Beratungsfehler begründet sein.

Des Weiteren muss der Berater bzw. die Bank den Kunden vollständig und richtig über sämtliche Risiken einer derartigen Anlage aufklären.

Sofern ein Anleger nicht ordnungsgemäß auf die Risiken hingewiesen worden ist, kann sich gegen den Berater oder die Bank ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung durchsetzen lassen.

Wenn die Anlage in dem HCI Euroliner I von einer Bank empfohlen worden ist , war das Kreditinstitut auch verpflichtet, den Anleger über Provisionsrückvergütungen , die für die Empfehlung gezahlt worden sind, aufzuklären. Sofern dies nicht geschehen ist, kann gegen eine Bank ebenfalls ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Ob eine fehlerhafte Beratung gegeben ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 29.07.2014