Wie betroffene Anleger des CFB Schiffsfonds 166 Twins 1 berichten, wurde ihnen kürzlich von der Commerz Real vorgeschlagen, die beiden Schiffe, in die die Fondsgesellschaft investiert hat, zu verkaufen. Anderenfalls müsse mit einer Insolvenz gerechnet werden.

Anlegern wurde angeboten, sich an dem CFB Schiffsfonds 166 Twins 1 gegen eine Mindestbeteiligungssumme von US $ 15.000,00 zu beteiligen.

Der Schiffsfonds CFB 166 Twins 1 bezog sich dabei auf eine Investition in die Containerschiffe MS Nedlloyd Adriana (früher MS Adriana Star) und MS Nedlloyd Valentina (früher MS Valentina Star).

Ausschüttungen wurden schon seit längerer Zeit nicht mehr geleistet.

Optionen für Anleger des CFB Schiffsfonds 166 Twins 1

Bei einer Anlage in einem Schiffsfonds handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken. Sofern ein Anleger auf eine sichere Anlage und einen Kapitalerhalt bedacht war, war eine derartige Anlage für ihn nach unserer Ansicht nicht geeignet.

Sofern einem Anleger dennoch zu einer Anlage in dem CFB Schiffsfonds 166 Twins 1 geraten worden ist,  kann ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet sein.

Im Übrigen müssen auch Banken oder Anlageberater, die einem Kunden zu einer Anlage in Form einer Beteiligung in einem Schiffsfonds raten, den Anleger auch vollständig und zutreffend über die Risiken und Hintergründe aufklären.

Wenn ein Anleger fehlerhaft oder unzureichend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung auslösen.

Wenn einem Anleger von einer Bank bzw. ein Bankberater zu einer Anlage in dem CFB Schiffsfonds 166 Twins 1 geraten worden ist, muss das Kreditinstitut den Kunden auch darüber informieren, welche Provisionsrückvergütungen es bekommen hat. Nur bei einer Aufklärung über Provisionsrückvergütungen kann ein Anleger das Interesse der Bank beurteilen.

Wenn einem Anleger derartige Provisionsrückvergütungen verschwiegen worden sind, kann ebenfalls eine Haftung der Bank auf Schadensersatz begründet sein.

Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung oder Beratung verjähren auch nach Ablauf bestimmter Höchstfristen.

Anleger, die sich informieren wollen, welche Optionen für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für sie, z. B. über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ergeben, das Kapital wieder zurückzuerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.

Stand: 16.01.2017