Über das Vermögen der Schifffahrts-Gesellschaft „HS BERLIOZ“ mbH & Co. KG, Hamburg, ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden mit Fristsetzung aufgefordert, Forderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

Das Schiff HS BERLIOZ bzw. die Schifffahrts-Gesellschaft HS BERLIOZ war Teil des HT-Flottenfonds V.

Betroffen von der Insolvenz sind unter anderem auch Anleger, die dem HT-Flottenfonds V bzw. der Schifffahrts-Gesellschaft „HS BERLIOZ“ Kapital zur Beteiligung als Kommanditisten zur Verfügung gestellt haben.

 

Optionen für Anleger außerhalb der Insolvenz der HS BERLIOZ

Wenn Anleger von einem Berater oder einer Bank zu einer Anlage in Form einer Beteiligung an einem derartigen Schifffonds geraten worden ist, muss der Anleger zum Einen zutreffend und vollständig über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.

Außerdem muss ein Berater oder eine Bank im Rahmen der Beratung auch die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers beachten. Wenn ein Anleger eine sichere Anlage wollte und insbesondere auf einen Kapitalerhalt bedacht war, kann eine derartige Anlage nicht geeignet sein und es kann ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Sofern ein Kreditinstitut einem Kunden zu einer Anlage in dem HAT-Flottenfonds V geraten hat und den Anleger nicht darüber informiert hat, ob und welche Vergütung es für die Empfehlung erhalten hat, kann ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bzw. Beratung begründet sein.

Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner unterstützt und berät Anleger des HT-Flottenfonds V bzw. Anleger die insoweit in die Schifffahrts-Gesellschaft HS BERLIOZ investiert haben.

Stand: 23.03.2017