Herrn Zoltan Dinnjes wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die BaFin hat die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Von Herrn Zoltan Dinnjes wurden Anleger zum Einen über das Internet unter „bestRendite.at“ als auch einer Anschrift in Wien Beteiligungen an einem Dinnjes Fonds offeriert, wobei das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital unter Zusage einer Festrendite wieder ausgezahlt werden sollte. Nach den Feststellungen der BaFin handelte es sich bei der Adresse in Österreich lediglich um eine Briefkastenanschrift.

Mit der Entgegennahme des Kapitals von Anlegern hat Herr Dinnjes nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür über eine Erlaubnis zu verfügen. Aufgrund der angeordneten Abwicklung ist Herr Dinnjes verpflichtet, die Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen.

Anleger, die keine Rückzahlung erhalten, sollten anwaltlich prüfen lassen, welche Rechte Ihnen zustehen, um das eingezahlte Kapital wiederzuerhalten.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber nicht bestandskräftig.