Über das Vermögen der Wirtschaftsforum Künsting AG, Paderborn, ist nach einem Insolvenzantrag ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden.

Anlegern wurde u. a. angeboten, Genussrechte der Wirtschaftsforum Künsting AG, Paderborn, zu erwerben.

Von der Insolvenz sind daher auch Anleger betroffen, die Genussrechte der Wirtschaftsforum Künsting AG erworben haben.

Ob und welche Ansprüche Inhaber von Genussrechten im Insolvenzverfahren geltend machen können, muss geprüft werden.

Vor dem Hintergrund des Insolvenzverfahrens stellt sich aber die Frage, ob Anlegern auch noch andere Wege zur Verfügung stehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Optionen für Anleger der Wirtschaftsforum Künsting AG (außerhalb der Insolvenz)

Erwerbe von Genussrechten, denen der Kauf von einem Berater empfohlen worden ist, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung begründen lassen.

Ein Berater, der einem Anleger den Ankauf von Genussrechten empfiehlt muss diesen über die speziellen Hintergründe von Genussscheinen, insbesondere auch über die hohen Risiken einer derartigen Anlage aufklären.

Auch kommen unter Umständen wegen fehlerhafter Aufklärung Ansprüche gegen sonstige Verantwortliche in Betracht.

Sofern ein Anleger nicht vollständig aufgeklärt bzw. beraten worden ist, kann die Möglichkeit bestehen, einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die Genussrechte der Wirtschaftsforum Künstig AG erworben haben.

Stand: 02.03.2017