Gegen Verantwortliche der Windreich AG ist bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation, Kapitalanlagebetrug, Marktpreismanipulation und Kreditbetrug anhängig, so ein Bericht in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (faz.net) vom 06.03.2013.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden auch die Geschäftsräume der Windreich AG sowie andere Objekte durchsucht.

Nach Angaben der FAZ wird von den Ermittlungsbehörden geprüft, ob in den Jahresabschlüssen Vermögenspositionen durch Überwertung beschönigt wurden und es besteht der Verdacht, dass in den Jahren 2010 und 2011 Umsätze in Höhe von EUR 121 Millionen ausgewiesen worden sind, denen entweder keine effektiven Geschäfte zugrunde haben oder Geschäfte mit einem wesentlich niedrigeren Gegenwert bzw. es seien auch Forderungen in die Bilanz aufgenommen worden, bei denen mit einer Tilgung nicht mehr ernsthaft zu rechnen war.

Die Windreich AG ist als Entwickler von Windparks, insbesondere Offshore-Windparks tätig. Von der Windreich AG wurden in den Jahren 2010 und 2011 Inhaberteilschuldverschreibungen in einem Volumen von 125 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 6,5 % p. a. ausgegeben, die am Freiverkehr Bondm Stuttgart gehandelt werden.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Die Windreich AG hat auf ihrer Homepage die Vorwürfe auch zurückgewiesen und eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft angekündigt.

Sollten sich einzelne Vorwürfe, wie etwa der Markpreismanipulation oder des Kapitalanlagebetruges bestätigen, würde dies auch insbesondere das Risiko des Kapitalverlustes für Anlagegläubiger erhöhen.

Die Kurse der Anleihen sind bereits in der letzten Zeit erheblich gesunken und die Gesellschaft war von Creditform nur noch mit einem Rating von BB+ bewertet worden.

Anleger, die Anleihen der Windreich AG erworben haben und sich Sorgen machen, bietet unsere Kanzlei Unterstützung bzw. Prüfung an, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen können.

 

Stand: 06.03.2013