Nun ist über das Vermögen der WGF AG ein Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Das Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 01.03.2013 mit der Insolvenzeröffnung auch beschlossen,  dass das Verfahren zunächst unter einer Eigenverwaltung geführt wird und Gläubiger wurden unter Fristsetzung bis Ende April aufgefordert, Ihre Forderungen anzumelden. Dabei spielt auch eine Fälligkeit von Anleihen keine Rolle.

Damit haben sich die Befürchtungen bestätigt. Für das Jahr 2011 war bisher noch kein Jahresabschluss vorgelegt worden und die Veröffentlichung war immer wieder verschoben worden.

Daraufhin waren auch die Kurse der Anleihen massiv gesunken und der Handel war an der Börse in Düsseldorf ausgesetzt worden.

Die WGF hatte sechs Anleihen emittiert, die an der Börse gehandelt worden waren. Das Emissionsvolumen soll 450 Mio. betragen haben. Auch wurden die „Hypothekenanleihen“ der WGF als mündelsicher beworben.

Die Westfälisch Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG war in der Projektentwicklung tätig. Ein weiteres Geschäftsfeld war der Immobilienhandel. Die Schwierigkeiten in diesen Bereichen führten offenbar zur Insolvenz.

Von der Gesellschaft wurde ein Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Dabei wird statt eines Insolvenzverwalters ein Sachwalter bestellt, mit dem dann versucht werden soll, das Insolvenzverfahren in Eigenregie abzuwickeln. Es muss allerdings noch geklärt werden, inwieweit Anleihegläubiger von der Insolvenz betroffen sind oder eventuelle Sicherungsrechte greifen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bezüglich Fragen, welche Rechte für sie bestehen bzw. welche Forderungen durchgesetzt werden können.

Anleger sollten auch prüfen lassen, ob sich auch unabhängig vom Insolvenzverfahren möglicherweise Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Stand: 12.12.2012