Gegenüber der VBG Vermögensbeteiligungs-Vertriebsgesellschaft GmbH, Nürnberg, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das von der VBG ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Anlegern wurde von der VBG Vermögensbeteiligungs-Vertriebsgesellschaft GmbH Einlagen in Form von stillen Beteiligungen angeboten, wobei unbedingt versprochen wurde, das geliehene Kapital nach dem Ende der Anlage wieder zurück zu zahlen. Nach Ansicht der BaFin hat die VBG damit das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Aufgrund der Abwicklungsanordnung ist die VBG verpflichtet, die Gelder an die Anleger zurück zu zahlen. Anleger, die ihr eingezahltes Kapital nicht zurück erhalten haben, sollten rechtliche Schritte prüfen lassen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber nicht bestandskräftig.