Wie zu erfahren war, ist über das Vermögen der Fonds Tomorrow Income Portfolio 32, 33, 34 und 35 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Aufgelegt worden sind die Fonds von der Tomorrow Fund Management.
Anleger konnten sich als Kommanditisten z. B. an der Tomorrow Income Portfolio 35 GmbH & Co. KG beteiligen und die Fondsgesellschaft hat sich dann wiederum an einer amerikanischen Kommanditgesellschaft in Form einer Limited Partnership beteiligt, wobei das Kapital letztlich in Immobilien in den USA investiert werden sollte.
Nachdem eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung zu verzeichnen war, erhielten die Anleger im Jahre 2012 von den Fondsgesellschaften das Angebot ihre Beteiligungen an die Firma Rosemont Reality zu veräußern.
Nun wurden allerdings Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Bei den Anlagen in Form von Kommanditbeteiligungen an den Tomorrow Income Portfolio-Fonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.
Dabei besteht auch das Risiko von hohen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust oder auch das Risiko einer mangelnden Veräußerbarkeit einer derartigen Anlage.
Im Übrigen muss ein Anlageberater auch prüfen, ob eine derartige Anlage zu den Anlagezielen oder zur Risikoneigung des Anlegers passt.
Sofern ein Anleger fehlerhaft beraten bzw. nicht über die Risiken aufgeklärt worden ist, kann sich die Möglichkeit ergeben, dass Schadensersatzansprüche gegen den Berater oder die Bank, die die Anlage empfohlen haben, durchsetzen lassen.
Sofern eine Anlage von einem Kreditinstitut empfohlen worden ist, muss dieses auch darüber aufklären, in welcher Höhe es Provisionsrückvergütungen erhalten hat. Anderenfalls ist ein Aufklärungsverschulden begründet.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger der Tomorrow Immobilienfonds hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Stand: 03.04.2014
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.