Herrn Attila Török wurde nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt. Außerdem hat die BaFin auch die Abwicklung und die Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.

Herr Török bot Anlegern den Abschluss von Darlehensverträgen mit dem Versprechen einer Rückzahlung des Kapitals nebst Zinsen am Ende an. Damit hat Herr Török nach Ansicht der BaFin mit der Annahme der Gelder das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

Anlegern, die entsprechende Darlehensverträge mit Herrn Török geschlossen haben und die ihr Kapital nicht zurückerhalten, wird geraten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt, das von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurück erhalten.

 

Stand: 27.11.2012