Gegen Verantwortliche der TDI Asset Management AG sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue anhängig.

Anlegern wurde u. a. angeboten, eine Anlage in Form einer stillen Beteiligung an der TDI Asset Management AG, Schweiz, abzuschließen.

Das Kapital sollte mit Risikomanagement am Handelsmarkt angelegt werden, womit hohen Renditen erzielt werden sollten.

Anleger, die gekündigt haben, haben bislang keine Rückzahlung erhalten.

Möglichkeiten für betroffene Anleger:

Sollten sich die Vorwürfe im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bestätigen, kann auch für Anleger die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der Gesellschaft Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen handelt es sich bei den Anlagen in Form von stillen Beteiligungen an Gesellschaften um Anlagen mit hohen Risiken, insbesondere auch dem Risiko des Totalverlustes.

Berater oder Vermittler die Anlegern eine Anlage in einer stillen Beteiligung an der TDI Asset Management AG empfohlen haben, sind auch verpflichtet, den Anleger über die Hintergründe von derartigen Anlagen und insbesondere über die Risken aufzuklären. Sofern die Beratung bzw. Aufklärung unzureichend oder fehlerhaft war, kann für einen Anleger auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Anlegern, die bei der TDI Asset Management AG Anlagen getätigt haben, wird daher empfohlen, von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Stand: 17.04.2014