Anlegern wurde angeboten, Aktien an der Tarquinia Beteiligungen AG im Rahmen eines außerbörslichen Erwerb zu kaufen. Anleger sind dabei teilweise durch Versprechen von hohen Kurssteigerungen bzw. Sonderausschüttungen zum Kauf der Tarquinia Aktien verleitet worden. Gegen Verantwortliche der Tarquinia AG ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Auch können möglicherweise gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines fehlerhaften Prospektprüfungsberichte Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Nach Angaben der Tarquinia soll das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital für Beteiligungen und Darlehen an junge Unternehmen in den Bereichen Energieholzanbau, Nanoprodukte, Wasseraufbereitung sowie automotive Elektronik verwendet werden. Im Verkaufsprospekt von Anfang 2007 wurde damit geworben, dass die Tarquinia für die Geschäftsjahre 2007 bis 2011 eine durchschnittliche Dividende von bis zu 23,7 % p. a., bezogen auf das Nominalkapital, erwarte und dies eine durchschnittliche Kapitalrendite von bis zu 8,6 % ergeben würde. Da es sich aber um eine außerbörsliche Emission handelt, besteht mangels fungiblen Markt das Risiko, dass Anleger ihre Aktien nicht oder nur sehr schwer wieder veräußern können. Des Weiteren bestehen auch weitere Risiken, etwa ein Blind-Pool-Risiko, sowie im Hinblick auf die Investition in junge Unternehmen auch durch die Gefahr eines erheblichen oder auch Totalverlustes.

Auch ist die bis zum 31.03.2008 vorgesehene Kapitalerhöhung vom zuständigen Registergericht abgelehnt worden. Diese sollte wiederholt werden.

Anleger sollten daher aus Sicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlichen Rate einholen, ob sich nicht eine Rückabwicklung des Aktienkaufs erreichen lässt bzw. ob sich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bezüglich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.