Mit Verfügung vom 29.12.2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, Herrn Junghänel, Breisach, das unter den Bezeichnungen Suisse Banking und Swiss Trading betriebene Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Unter dem Namen Suisse Banking und Swiss Trading hat Herr Junghänel Anlegern Sparpläne, insbesondere etwa einen „Swiss Trading Peak 1“ angeboten und den Anlegern versprochen, dass ihr Kapital einem Kapitalschutz von 100 % unterliege.

Wegen dieses Versprechens und der Entgegennahme von Kundengeldern hat Herr Junghänel nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne eine Erlaubnis zu besitzen.

Nach der Abwicklungsanordnung ist Herr Junghänel zur unverzüglichen und vollständigen Rückzahlung der von Anlegern zur Verfügung gestellten Gelder verpflichtet.

Nach Angaben der BaFin war ein Einschreiten erforderlich, da Herr Junghänel nicht bereit war, die unerlaubt betriebenen Geschäfte freiwillig einzustellen.