Über das Vermögen der Sinus Invest AG ist nun am 02.06.2014 ein Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Ansprüche anzumelden.

 

Gegen Verantwortliche der Sinus Invest AG und auch der Sinus Capital AG sind bei der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

 

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

 

Außerdem sollten betroffene Anleger von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchsetzen lassen, um den erlittenen Schaden wieder zu realisieren.

 

Stand: 30.06.2014