Gegen Verantwortliche der Sinus Capital AG ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig. Die Staatsanwaltschaft hat auch Vermögenswerte gesichert.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass es der Gesellschaft nicht möglich war, mit dem Kapital der Anleger bzw. den Erlösen aus den angekauften Versicherungen eine Rendite zu erwirtschaften, um die zum Vertragsablauf versprochenen Rückzahlungen leisten zu können.

Betroffene Anleger sollten daher möglichst bald prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, um den Wert der von ihnen verkauften Versicherungen wieder zu realisieren.

Gegenüber der Sinus Capital AG, Nürnberg, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, die unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte unverzüglich abzuwickeln.

Von der Sinus Capital AG wurde der Ankauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungen unter der Bezeichnung „buybacks future“ offeriert, wobei versprochen wurde, Geldzahlungen über mehrere Jahre zu erbringen.

Mit dem Einzug von Geldforderungen aus Versicherungen bzw. Anlagen hat die Sinus Capital AG nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Seitens der Gesellschaft besteht daher nun die Verpflichtung, die erhaltenen Gelder an die Kunden zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital von Sinus Capital AG nicht zurückerhalten, sollten durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten sich für sie ergeben, die zur Verfügung gestellten Gelder wieder zu erhalten.

Stand: 17.06.2014