Mit dem Konkursantrag der SIAG Schaaf Industrie AG ist die Pleite eines weiteren Unternehmens aus dem Bereich der erneuerbaren Energien besiegelt. Das Unternehmen hatte bereits vor einigen Wochen darüber informiert, dass die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt sei. Als Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind Verzögerungen bei verschiedenen Projekten genannt worden.

Betroffen von der Insolvenz sind insbesondere auch Anleger, die Inhaberteilschuldverschreibungen der SIAG Schaaf Industrie AG erworben haben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Geschädigte bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren sowie bei der weiteren Betreuung des Insolvenzverfahrens.

Soweit der Erwerb von Anleihen der SIAG Schaaf auf die Beratung oder die Vermittlung von externen Beratern oder Banken stattgefunden hat, besteht auch die Möglichkeit, dass diese wegen fehlerhafter Beratung bzw. Anlagevermittlung auf Schadensersatz haften.

Falls Berater oder Vermittler nicht auf die spezifischen Risiken und Hintergründe einer Investition in Windkraftechnologie, insbesondere auch auf die Möglichkeit einer Verzögerung von Projekten, hingewiesen haben bzw. die wirtschaftliche Plausibilität der Anlage nicht ausreichend geprüft haben, können auch Berater bzw. Banken auf Schadensersatz haften.

Geschädigte Anleger sollten daher auch von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Anlagevermittlung durchsetzen lassen.

Stand: 27.03.2012