Wie zu erfahren war, hat di Shedlin Capital AG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.

Die Shedlin Capital AG fungierte als Emissionshaus, das mehrere geschlossene Fonds konzeptioniert und emittiert hat, so etwa die Fonds Middle East Health Care 1 und Middle East Health Care 2

Zwar sind Fonds, die von der Shedlin Capital AG aufgelegt worden war, und Projektgesellschaften zunächst einmal nicht unmittelbar vom Insolvenzverfahren der Shedlin Capital AG betroffen.

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werde, dass die Insolvenz eines Emissionshauses,  die insbesondere auch die Verantwortung für die Konzeption trägt, auch negative wirtschaftliche Folgen für die aufgelegten Fonds haben kann.

Anlegern waren Renditen von ca. 14% und hervorragende Investitionsmöglichkeiten im Gesundheitswesen der Emirate in Aussicht gestellt worden.

 

Möglichkeiten für betroffen Fondsanleger der Middle East Health Care Fonds

Für betroffene Anleger der Fonds der Middle East Health Care Fonds kann die Möglichkeit bestehen, über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

So ist es denkbar, dass Anlageberater oder Anlagevermittler, die den Abschluss dieser Anlage empfohlen haben, auf Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals haften können, wenn Anleger fehlerhaft beraten bzw. aufgeklärt worden sind. Anlageberater sind verpflichtet, auch die Anlageziele und die Risikoneigung des Anlegers zu beachten. Bei deartigen Anlagen in Form von Unternehmensbeteiligungen handelt es sich um Anlagen mit hohen Risiken. Wenn dies nicht den Vorstellungen des Anlegers entsprach, kann ein Beratungsfehler begründet sein.

Anlageberater und auch Anlagevermittler sind darüber hinaus auch verpflichtet, Ihre Kunden über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage vollständig und richig aufzuklären.

Wenn dies nicht geschah, kann eine Haftung auf Schadensersatz wegen mangelhafter Aufklärung begründet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 11.12.2014