Gegenüber der Sabine Faltermeier KG, Regensburg, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, dass die Gesellschaft das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abwickeln muss.

Von der Sabine Faltermeier KG wurde offeriert, Darlehensverträge mit ihr abzuschließen, in denen sich die Gesellschaft zur unbedingten Rückzahlung des Kapitals verpflichtet hat.

Mit diesem Geschäftsmodell hat die Sabine Faltermeier KG nach Meinung der BaFin unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Geschäftsgegenstand der Sabine Faltermeier KG, Regensburg, ist der Erwerb, die Vermietung und der Weiterverkauf von mobilen Anlagegütern, insbesondere auch Abrollcontainern, Absetzcontainern, Presscontainern, Siebmaschinen, Holzhächslern, LKWs, Baggern und anderen Anlagegütern von Unternehmen, die den Branchen Altholzhandel, Entsorger- und Rohstoffhandel zugerechnet werden.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist Sabine Faltermeier.

Möglichkeiten für Darlehensgeber, die der Sabine Faltermeier KG ein Darlehen gewährt haben

Anleger bzw. Darlehensgeber, die der Sabine Faltermeier KG Kapital in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Beratung beauftragen, welche Möglichkeiten es gibt, das eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können auch verantwortliche Personen einer Gesellschaft, die ohne Erlaubnis Einlagengeschäfte betreiben, auf Schadensersatz haften.

Damit kann für den Darlehensgeber die Möglichkeit bestehen, auch gegen verantwortliche Personen der Sabine Faltermeier KG ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften durchzusetzen.

Im Übrigen müssen auch Anlageberater oder Anlagevermittler, die einem Anleger eine derartige Anlage in Form der Gewährung eines Darlehens empfehlen, Kunden richtig und vollständig über die Hintergründe und Risiken aufgeklären.

Sofern die Aufklärung bzw. Beratung fehlerhaft ist, kann ggf. auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Berater oder Vermittler begründet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Darlehensgeber.

Stand: 23.10.2015