Anleger von verschiedenen Proven Oil Canada-Fonds (POC), nämlich der Fonds POC Eins, POC Zwei, POC Growth, POC Growth 2, POC Natural Gas 1 sowie POC Growth 3+, wurden kürzlich aufgefordert, Ausschüttungen, die Sie im Jahre 2013 erhalten haben, zurückzuzahlen.

Zur Begründung wurde genannt, dass die finanzierenden Banken die Rückzahlung von noch bestehenden Krediten verlangen, da die Marktwerte von Öl- und Gasvermögenswerten dramatisch gesunken seien und das Förderpotential daher nicht mehr bewertet würde.

In einem Rundschreiben zur Beteiligung POC 1 GmbH & Co. KG heißt es hierzu etwa, dass die kanadische Geschäftsführung der Cogi am 11.06.2015 ein Schreiben der Bank erhalten habe, in dem valutierende Kreditvertrag sofort fällig gestellt worden und überdies eine Zahlungsfrist gesetzt worden sei.  Obwohl die Cogi ihren ursprünglichen Finanzierungsrahmen reduzieren konnte, sei angesichts des eingeschränkten Finanzierungswertes und der zu erwartenden angespannten Marktsituation eine Umfinanzierung nicht möglich. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Bank auf einer kurzfristigen Rückführung des Gesamtkredites bestehe. ansonsten drohe die Verwertung der Öl- und Gasgebiete, die als Sicherheiten dienen.

Die Cogi ist die kanadische Objektgesellschaft, an der mehrere POC – Gesellschaften, nämlich die POC 1 GmbH & Co. KG, die POC 2 GmbH & Co. KG, die POC Growth GmbH & Co. KG, die POC Growth 2te GmbH & Co. KG, die POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG sowie die POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG als Limited Partner beteiligt sind.

Im Jahre 2013 war eine Umstrukturierung erfolgt. In deren Rahmen wurden die Objektgesellschaften aller POC-Fondsgesellschaften in einer einzigen Master – Limited – Partnership – Gesellschaft zusammengefasst, die zukünftig als Cogi firmierte.  Auch die Objektgesellschaften der Fondsgesellschaften sind nunmehr an der Master-Limited-Partnership beteiligt. Im Rahmen dieser Umstrukturierung wurden auch einzelne Darlehen, die den einzelnen Objektgesellschaften gewährt worden sind, zu einem Gesamtdarlehen bei der gleichen Bank zusammen geführt.

Aus diesem Grund sehe man nur die Möglichkeit der Rückforderung von Ausschüttungen in Form einer Verwertung von Müll- und Gasgebieten zu verhindern.

Anleger sind aber nicht ohne Weiteres verpflichtet, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Anleger, die sich daher die Frage stellen, ob sie der Forderung der Rückzahlung von Ausschüttungen nachkommen müssen, sollten dies von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen.

Ob sich gegen irgendwelche Beteiligte Schadensersatzansprüche begründen lassen, muss ebenfalls in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger von POC-Fonds.

Stand: 20.07.2015