Anlegern wurden lukrative Renditen mit einer Anlage in Prorendita-Lebensversicherungsfonds angeboten. Von der zur ERGO-Gruppe gehörenden Gesellschaft, der Firma IDEENKAPITAL, wurden die Fonds Prorendita Eins GmbH & Co. KG, Prorendita Zwei GmbH & Co. KG, Prorendita Drei GmbH & Co. KG, Prorendita Vier GmbH & Co. KG sowie Prorendita Fünf GmbH & Co. KG initiiert, über die mit dem Kapital der Anleger Britische Lebensversicherungspolicen angekauft wurden.

Anleger der Prorendita Eins GmbH & Co. KG wurden bereits vor längerer Zeit darüber informiert, dass sich eine erheblich verminderte Rückzahlungsquote ergeben würde.

Anleger der Prorendita Vier GmbH & Co. KG wurden kürzlich darüber informiert, dass für sie im Jahre 2022 nur noch eine Rückzahlungsquote von 32% resultieren soll. Bei der Prorendita Vier GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.

Auch die Fonds Prorendita Zwei GmbH & Co. KG und Prorendite Drei GmbH & Co. KG informierten im letzten Jahr die Anleger darüber, dass die Entwicklung des Britischen Lebensversicherungsmarktes schlecht sei und sich auch die Bedingungen für das aufgenommene Fremdkapital verschlechtern würden und dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sei, so dass vorgeschlagen werde, ein Teil des Versicherungsportfolios zu verkaufen. Nach Auszahlungsplänen soll nur noch ein erheblich geringerer Teil des zur Verfügung gestellten Kapitals an die Anleger zurückgezahlt werden.

Anleger müssen daher mit erheblichen Verlusten, bis hin zu einem Totalverlust, rechnen.

Das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital wurde in den Erwerb britischer Lebensversicherungspolicen investiert. Aus dem von den Anlegern zur Verfügung gestellten Kapital sollten von dem Fonds entweder die Prämien der erworbenen Versicherungen bis zum Versicherungsfall bezahlt werden und dann entsprechende Ablaufleistungen vereinnahmt werden oder alternativ sollten die erworbenen Lebensversicherungen möglichst vorher mit Gewinn verkauft werden.

Auch die britischen Lebensversicherungen, die verstärkt in Aktien engagiert sind, sind aber von der Finanzmarktkrise betroffen, so dass auch die entsprechenden Erlöse bzw. Ablaufleistungen gesunken sind. Anleger werden daher, wie sich auch aus einem kürzlichen Informationsschreiben der Prorendita Vier GmbH & Co. KG ergibt, mit Verlusten rechnen müssen.

Anlegern wurde aber häufig die Hintergründe und insbesondere die Risiken von Ihren Anlageberatern, insbesondere von Beratern von Banken, falsch dargestellt. Häufig wurde die Anlage als sicher bewertet und Anleger wurden auch nicht über die Verlustrisiken aufgeklärt.

Auch wurden Beteiligungen teilweise als Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. Derartige Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken und insbesondere auch dem Risiko eines Totalverlustes sind aber nicht für die Altersvorsorge tauglich. Neben dem Eigenkapital der Anleger wurden aber auch von der Prorendita 4 GmbH & Co. KG Bankkredite aufgenommen, um britische Lebensversicherungspolicen zu erwerben. Darüber wurden Anleger teilweise nicht informiert.

Schließlich kann die Beratung auch fehlerhaft gewesen sein, soweit Berater von Banken Anleger nicht darüber aufgeklärt haben, dass die Bank von dem Fonds hohe Rückvergütungen erhält.

Für Anleger, die fehlerhaft beraten worden sind, ergibt sich daher die Chance, über die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches gegen Berater bzw. die beratenden Banken das von Ihnen investierte Kapital wieder zurück zu erhalten. Betroffene Anleger sollten daher von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sich in Ihrem Fall entsprechende Schadensersatzansprüche begründen lassen.

Stand: 31.10.2012