Wie zu erfahren war (z. B. GoMoPa), sind gegen Verantwortliche rund um die ProAktiva-Investments AG strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass von den Verantwortlichen Vermögenswerte im Zuge einer Rückgewinnungshilfe zu Gunsten von Geschädigten sichergestellt worden sind.

Die ProAktiva-Investments AG mit formalem Sitz in der Schweiz und einer Niederlassung in Iffeldorf soll Anlegern für die Überlassung von Kapital eine monatliche Rendite von 3% versprochen haben, wobei es sich um eine Anlage ohne Risiken aufgrund von Sicherheiten handeln sollte.

Auch wenn von der Staatsanwaltschaft Vermögenswerte der Verantwortlichen beschlagnahmt worden sind, erhalten betroffene Geschädigte von den Ermittlungsbehörden keine Entschädigungszahlungen oder eine Rückzahlung ihres Kapitals. Vielmehr muss jeder Geschädigte, worauf auch die Staatsanwaltschaft hinweist, selbst aktiv werden und Schadensersatzansprüche gerichtlich durchsetzen.

Anleger, die bei der ProAktiva-Investments AG Geld angelegt haben, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten

Auf Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen besteht für Anleger ggf. die Möglichkeit Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche durchzusetzen.

Aber auch wenn Anlegern die Anlage bei der ProAktiva-Investments AG von Beratern oder Vermittlern empfohlen worden ist, besteht die Möglichkeit das gegen den Berater bzw. Vermittler Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden könnene, wenn die Anleger fehlerhaft und unzureichend über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

 

Stand: 14.05.2014