Über das Vermögen der PHOTON Power AG, Aachen, ist auf einen Antrag der Gesellschaft ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Betroffen sind vor allem auch Gläubiger, die Anleihen der PHOTON Power AG erworben haben. Die PHOTON Power AG hatte mehrere Anleihen emittiert, nämlich

  • eine Anleihe mit einem Zins von 7,4% p. a. mit einer Laufzeit von 20 Jahren
  • eine Anleihe mit einem Zins von 5% p. a. mit einer Laufzeit von 10 Jahren
  • eine Anleihe mit einem Zins von 3% mit einer Laufzeit von 5 Jahren.

Die PHOTON Power AG war ein Unternehmen der PHOTON-Gruppe und errichtete und betrieb Photovoltaikanlagen.

Geschäftsgegenstand war die Erzeugung von Elektrizität durch regenerative Ressourcen, insbesondere die Errichtung, Wartung und der Betrieb von Solaranlagen, ferner der Erwerb bzw. die Miete hierzu benötigter Gebäude bzw. Grundstücksflächen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Das Angebot des Erwerbs von Anleihen richtete sich an Abonnenten der Photovoltaikmagazine „PHOTON“ , die von der Firma PHOTON Europe GmbH herausgegeben werden. Es konnten also nur Abonnenten eines PHOTON-Magazins Anleihen zeichnen.

Aufgrund des Insolvenzverfahrens müssen Gläubiger von Anleihen der PHOTON Power AG mit Verlusten rechnen.

Nach Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahrens können Ansprüche hinsichtlich der erworbenen Anleihen nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, die Anleihen der PHOTON Power AG erworben haben.

Stand: 11.01.2016