Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.
Von Anlegern nahm Herr Peter Fitzek auf „Sparbüchern“, die im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königliche Reichsbank“ ausgegeben wurden, Kapital von Anlegern mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung entgegen.
Damit hat Herr Fitzek nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die ihr Kapital nicht zurückerhalten haben, sollten durch im Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwälte prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass von Ihnen eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.
Stand: 09.08.2013
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.