In seiner Ausgabe 7/2016 berichtet die Zeitschrift Finanztest darüber, dass der Vertrieb einer neuen Anleihe der Oil & Gas Invest AG, Frankfurt am Main, eingestellt worden sei.

Der Pressesprecher der Oil & Gas Invest AG habe hierzu erklärt, dass die Zins- und Rückzahlungen aus Nachrangdarlehen und Unternehmensanleihen bei Fälligkeit aus dem Eigenkapital der Gesellschaft getilgt werden.

Wir informieren über diese Berichterstattung von Finanztest, damit sich Anleger, die der Oil & Gast Invest AG Kapital über die Gewährung eines Darlehens oder über den Erwerb einer Anleihe zur Verfügung gestellt haben, ein Bild machen können, ohne die Behauptungen von Finanztest geprüft zu haben und ohne dass wir uns diese zu Eigen machen.

Weiterhin ist auch in dem Artikel in Finanztest 7/2016 dargestellt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits vor einiger Zeit ein Angebot der Oil & Gast Invest AG im Hinblick auf die Gewährung eines Nachrangdarlehens gestoppt habe.

In test.de vom 14.06.2016 heißt es hierzu, dass das Angebot eines Nachrangdarlehens mit einer persönlichen Garantie des Vorstandes verbunden gewesen sei, die Anlage zurückzukaufen und 9 bis 12% Zinsen zu zahlen und dass die BaFin bei diesen Geschäften die Ansicht vertreten habe, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft gehandelt habe.

Seitens der Oil & Gas Invest AG sei daraufhin ein neues Angebot an Anleger gerichtet worden, der Gesellschaft Kapital über ein Nachrangdarlehen gegen Festzinsen zu gewähren, allerdings ohne eine Garantie.

Dieses neue Angebot einer Anlage über die Gewährung eines Nachrangdarlehens sei unterbreitet worden, obwohl die Oil & Gas Invest AG erklärt habe, dass sie kein weiteres Kapital mehr benötige, weil die laufenden Bohrungen finanziert seien.

Nach Auffassung von Finanztest handelt es sich bei einer Investition bei der Oil & Gas Invest AG um eine für Anleger hochriskante Anlage und es gebe keine sicheren Anhaltspunkte, dass die Gesellschaft tatsächlich auf viel Erdöl in den USA stoßen würde, so test.de vom 14.06.2016.

Nach Auffassung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner handelt es sich jedenfalls bei einer Anlage, bei der Kapital in Form eines Nachrangdarlehens zur Verfügung gestellt wird, um eine Anlage, die grundsätzlich mit hohen Risiken und insbesondere dem Risiko des Totalverlustes verbunden sein kann.

Dies auch im Hinblick darauf, dass Anleger aufgrund der Vereinbarung einer sog. Nachrangklausel im Insolvenzfall mit ihren Ansprüchen hinter allen anderen Gläubigern zurückstehen.

Anleger die sich vor diesen Hintergründen die Frage stellen, ob und welche Möglichkeiten für Sie gegeben sind, etwa z. B. die Anlage zu beenden, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer entsprechenden Prüfung beauftragen.

Stand: 16.06.2016