Über das Vermögen der Nauerz & Noell AG ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Nachdem gegen einen verantwortlichen Vorstand der Nauerz & Noell AG ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue sowie der Verletzung der Insolvenzantragspflicht anhängig und Anklage erhoben worden war, ist der Vorstand nun gemäß einem Bericht in kapital-markt-intern 25/10 wegen Betruges zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach der strafrechtlichen Verurteilung wegen Betruges besteht auch für Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Von Nauerz & Noell AG wurden Anlegern u. a. Genussrechte offeriert. Bei Genussrechten besteht allerdings auch das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals.

Anleger sollten daher aus Sicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen. Die Kanzlei unterstützt Anleger auch bei einer Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren.