Von der Deutschen Anlagen AG wurde Anlegern gegen Einmaleinlagen oder monatlichen Rateneinlagen von € 25,00, eine Beteiligung an der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG angeboten.

Auch bei der Beteiligung an dem Deutschen Vermögensfonds I handelte es sich um eine Unternehmensbeteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung mit hohen Risiken. Der Anleger wusste auch bei Abschluss seiner Beteiligung nicht, in welche Anlageobjekte sein Kapital investiert wird, so dass es sich um eine Investition in einen Blind Pool handelte.

Im Hinblick auf die komplizierte, gesellschaftsrechtliche Konzeption und die hohen Risiken einer derartigen Beteiligung musste ein Anleger umfassend über die Hintergründe und Risiken aufgeklärt werden. Geschah dies nicht, besteht bei der Verletzung von Beratungs- bzw. Aufklärungspflichten die Möglichkeit, dass Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Weiterhin wurde ein Verantwortlicher der Treuhandkommandistin des MSF vom Oberlandesgericht München wegen sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung über das Vorgehen der BaFin verurteilt. Die Revision wurde allerdings zugelassen.

Außerdem sind auch Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen denkbar. Mehrere Gerichte haben zwischenzeitlich auch Verantwortliche des MSF Deutscher Vermögensfonds nach den Grundsätzen der Prospekthaftung zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger verurteilt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner empfiehlt daher geschädigten Anlegern, anwaltlich prüfen zu lassen, ob sich Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten oder aus Prospekthaftung durchsetzen lassen.

Weitere Detailinformationen erhalten Sie in diesem PDF: MSF Deutscher Vermögensfonds