Gegen mehrere Verantwortliche der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG, Regensburg, ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig, wie der Branchendienst kapital-markt intern in seiner Ausgabe 5/14 berichtet.

Nach Verlust der KWG-Erlaubnis war auch bezüglich der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG ein Liquidationsverfahren eröffnet worden.

Der Branchendienst kapital-markt-intern hatte bereits vor mehreren Jahren aufgrund der sehr hohen Kostenstruktur eine Warnung ausgesprochen und auch der im Liquidationsverfahren eingesetzte Liquidator hatte u. a. auch die hohe Kostenstruktur im Hinblick darauf, dass sehr hohe Vertriebsprovisionen angefallen sind, kritisch bewertet.

Sofern sich die Vorwürfe in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bestätigen, kann für betroffene Geschädigte die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Außerdem kommt es auch in Betracht, dass ein Anlageberater, der einem Anleger den Abschluss der Anlage in der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2 KG empfohlen hat, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser den Anleger falsch beraten bzw. unzureichend über die Hintergründe und Risiken der Anlage aufgeklärt hat.

Bei den Anlagen in der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2 KG handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken. Darüber muss ein Anlageberater einen Anleger aber aufklären.

Es stellt sich auch die Frage, ob die Anlageziele des Anlegers ausreichend beachtet worden sind.

Wenn ein Anleger eine sichere Anlage zur Altersvorsorge wünscht und ihm eine derartige Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung empfohlen wird, kann die Beratung ebenfalls fehlerhaft und ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Sofern ein entsprechender Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet werden kann, kann der Anleger das eingezahlte Kapital zurückfordern.

Stand: 04.02.2014