Gegenüber der MG Grundbesitz GmbH, Neuenbürger Str. 2, Dobel, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Darlehensverträge als unerlaubtes Einlagengeschäft

Anlegern wurde von der MG Grundbesitz GmbH der Abschluss von Darlehensverträgen angeboten, in denen sich diese zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder verpflichtete.

Aufgrund des momentanen Umfeldes von Zinsen sind Anleger auf der Suche nach Kapitalanlagen, die höhere Renditen versprechen. Doch Vorsicht ist geboten.

Auf Grundlage dieser Darlehensverträge hat die MG Grundbesitz GmbH nach Meinung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Wie nun zu erfahren war, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt mit Beschluss vom 26.08.2015 auch nach einer Mitteilung der BaFin entschieden, dass die MG Grundbesitz GmbH das Einlagengeschäft statt einer Rückzahlung des Darlehenskapitals auch durch Bestellung einer den Einlagengeschäftstatbestand ausschließenden Einzelgrundschuld für denjenigen Darlehensgeber  abwickeln kann, der die Bestellung der Sicherheit statt der Rückzahlung gewünscht hat.

Nach einer aktualisierten Mitteilung der BaFin vom 06.04.2016 geht die BaFin aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen davon aus, dass die MG Grundbesitz GmbH ihre Verpflichtung der im letzten Absatz beschriebenen Weise vollständig nachgekommen ist.

Wenn bei einem Darlehen also eine Einzelgrundschuld als Sicherheit bestellt worden ist, kann dies den Tatbestand des unerlaubten Einlagengeschäftes ausschließen.

Auch für Darlehen, die durch eine Einzelgrundschuld gesichert worden sind, hängt aber die Sicherheit ganz wesentlich von dem Wert der zugrunde liegenden Immobilie, als auch von dem Rang der Grundschuld ab.

Möglichkeiten für Darlehensgeber der MG Grundbesitz GmbH

Anleger bzw. Darlehensgeber, die das von Ihnen als Darlehen zur Verfügung gestellte Kapital nicht zurückerhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten es gibt, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Für Darlehensgeber, die ihr Kapital zurückerhalten haben oder die die Bestellung einer Sicherheit in Form einer Einzelgrundschuld akzeptiert haben, da dies insoweit den Tatbestand des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften ausschließen würde, ist die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches nicht mehr gegeben.

Für sonstige Darlehensgeber, die an die MG Grundbesitz GmbH ein Darlehen zur Verfügung gestellt  haben, kann die Möglichkeit bestehen, einen Schadensersatzanspruch, insbesondere etwa wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften, durchzusetzen, um so das Kapital wieder zu erhalten.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können auch Verantwortliche oder Organe einer Gesellschaft, die ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, gem. § 32 KWG auf Schadensersatz haften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.

 

Stand: 22.03.2016