In den Jahren 1984 bis 2005 wurden von der Gebau AG geschlossene Immobilienfonds unter dem Namen Medico Immobilien Fonds initiiert. Einige der bestehenden Medico Fonds befinden sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. So liegen bei einigen Fonds die Einnahmen deutlich unter den prognostizierten Einzahlungen und auch Ausschüttungen werden teilweise gar nicht oder nur vermindert an die Gesellschafter bezahlt. Bei dem Medico Fonds Nr. 31 sollen Anleger, die ihre Beteiligung gekündigt haben, aufgefordert worden sein, Nachzahlungen zu leisten.

Mit Schreiben vom 29.10.2010 wurden die Anleger des Medico Fonds Nr. 37, die bislang eine Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung nicht erklärt hatten, aufgefordert, diese zu erteilen. Anderenfalls wurde damit gedroht, Forderungen auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen durchzusetzen. Mit einer Kapitalerhöhung ist allerdings keine Haftentlassung der Gesellschafter verbunden. Das Wiederaufleben der Haftung wegen erhaltener Ausschüttunen könnte nur durch einen ausdrücklichen Verzicht von Gläubigern, insbesondere etwa der finanzierenden Bank, bewirkt werden. Diesbezüglich liegt aber, soweit bekannt, kein Nachweis vor.

Anleger sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob entsprechende Forderungen zur Rückzahlung der Ausschüttungen berechtigt sind sowie auch zu der Frage, ob gegen Dritte Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, anwaltlichen Rat einholen.

Bei den Medico Immobilien Fonds handelt es sich um Kommanditbeteiligungen, also um Anlagen in Form einer Unternehmensbeteiligung. Anleger werden häufig mit dem Versprechen einer sicheren Anlage zur zusätzlichen Altersvorsorge im Hinblick auf wertbeständige Immobilien und deren Wertsteigerungen zu einer Anlage in derartigen geschlossenen Immobilienfonds veranlasst. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken und der Gefahr des Totalverlustes.

Teilweise wurde die Anlage in den Medico Fonds kreditfinanziert, etwa in einigen Fällen von der Deutsche Apotheker und Ärztebank. Aus einer derartigen Finanzierung ergeben sich zusätzliche Risiken und auch Probleme, etwa wenn versprochene Ausschüttungen ausbleiben.

Berater oder Anlagevermittler, können, wenn sie den Anleger unzureichend beraten bzw. über die Risiken aufgeklärt haben auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Wenn eine Anlage in Medico Immobilien Fonds kreditfinanziert wurde, besteht unter Umständen auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung. Dabei muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der finanzierenden Bank Ansprüche entgegengehalten werden können, so dass die Anleger von der Verpflichtung zur Zahlung des Darlehens befreit sein können. Anleger, die Schäden erlitten haben, sollten anwaltlichen Rat einholen, ob und gegen wen sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Die Kanzlei unterstützt geschädigte Anleger bei der Prüfung und Unterstützung entsprechender Ansprüche.

Stand: 11.11.2010