Anlegern wurde von dem Maklerbüro Horn & Horn, Frankfurt a. d. Oder, angeboten, sehr hohe Renditen über eine Vermögensverwaltung zu erwirtschaften. Teilweise wurden aber nun keine Zinsen mehr an die Anleger ausgekehrt und bei der Staatsanwaltschaft soll ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig sein. Wenn sich durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, auch wenn zunächst die Unschuldsvermutung gilt, der Vorwurf von unerlaubten Handlungen bestätigt, verbessert dies die Chancen von Anlegern zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Betroffene Anleger sollten daher von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten sich für sie ergeben, ihr eingezahltes Kapital zurückzufordern.

Stand: 06.09.2010