Über das Vermögen der Lombard Concept GmbH war in 2015 ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Unternehmensgegenstand der Lombard Concept GmbH war die Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligungen an anderen Unternehmen, Finanzierung verbundener Unternehmen sowie verwandte Geschäfte.

Die Lombard Concept GmbH hatte Anlegern angeboten, ihr Darlehen in Form von partiarischen Darlehen, zu gewähren.

Für Anleger bzw. Darlehensgeber, die der Lombard Concept GmbH ein Darlehen gewährt haben, besteht die Möglichkeit, Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.

In den Darlehensverträgen waren möglicherweise auch sog. Rangrücktrittsklauseln enthalten, gemäß denen ein Gläubiger im Falle eines Insolvenzverfahrens mit seinen Ansprüchen hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurücktritt. Derartige Rangrücktrittsklauseln können aber unwirksam sein bzw. nicht wirksam vereinbart worden sein, so dass Forderungen aus den Darlehensverträgen als normale Insolvenzforderungen angemeldet werden können. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Anleger sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob diese Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können.

Es können auch nach wie vor Ansprüche in dem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Zum Anderen ist auch denkbar, dass sich gegen einen Anlageberater oder einen Anlagevermittler, der einem Anleger den Abschluss einer derartigen Anlage in Form eines Darlehens mit der Lombard Concept GmbH empfohlen hat, ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung durchgesetzt werden kann, wenn Berater Anleger fehlerhaft beraten bzw. unzureichend über die Risiken und Hintergründe einer Anlage in Form eines derartigen partiarischen Darlehens aufgeklärt haben.

Ein Anlegerberater, muss bei seiner Anlageempfehlungen auch die persönlichen Verhältnisse insbesondere Anlageziele und die Risikoneigung des Anlegers berücksichtigen.

Sofern die Anlage damit nicht vereinbar ist, ist ebenfalls eine Haftung des Anlageberaters auf Schadensersatz möglich.

Des Weiteren ist es denkbar, dass sich gegen Verantwortliche der Lombard Concept GmbH Ansprüche begründen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger, die der Lombard Concept GmbH Darlehens gewährt haben, bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren bzw. gegen Berater oder auch Verantwortliche.

Stand: 18.04.2016