Über das Vermögen der Lionelle-Masterlizenz GmbH wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Gegen Verantwortliche der Lionelle Masterlizenz GmbH und der Mantel & Sohn KG ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Im Übrigen ist über das Vermögen der Firma Mantel & Sohn int. Lizenzhandel KG nach wie vor noch ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig. Nach Eröffnung eines endgültigen Insolvenzverfahren können für Geschädigte dann auch Ansprüche in diesem Insolvenzverfahren angemeldet werden.

Anleger konnten sich an sog. Seed-Geschäften beteiligen. So bot etwa die Lionelle Masterlizenz GmbH Anlegern an, sich an einem Seed-Geschäft zu beteiligen, dass in einer Vermarktung von Lizenzrechten, insbesondere etwa für ein Olivenöl, bestehen sollte.

Bei einem „Auslobungsfaktor“ des 1,4-fachen netto wurden Gewinnbeteiligungen von z. B. 12,75%  p. a. versprochen.

Auch im Hinblick auf die strafrechtlichen Ermittlungen besteht für Anleger, die sich an derartigen Seed-Geschäften der Lionelle Masterlizenz GmbH oder der Mantel & Sohn KG beteiligt haben, die Gefahr, dass sie die versprochenen Rückzahlungen nicht mehr erhalten.

Sofern sich die Vorwürfe im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bestätigen, kann auf dieser Grundlage für Anleger auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, auch gegen verantwortliche Personen der Firmen Lionelle Masterlizenz GmbH und Mantel & Sohn KG durchzusetzen.

Anleger sollten sich daher von einem im Anlegerschutzrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass eingezahlte Kapital, etwa über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, wieder zurück zu erhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 16.04.2014