Der Lance Futures wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach eigener Mitteilung das unerlaubte Betreiben der Anlagevermittlung untersagt. Außerdem wurde der Frankfurt Financial Supervisory Authority (FFSA) verboten, an der Anbahnung dieser unerlaubten Geschäfte mitzuwirken.

Potentielle Anleger wurden von der Lance Futures unaufgefordert telefonisch kontaktiert, um sie zum Kauf von Goldoptionen zu verleiten. Damit hat die Lance Futures die Anlagevermittlung betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Nach Angaben der BaFin operriert die Lance Futures unter einer nicht existenten Adresse in Frankfurt.

Die Frankfurt Financial Supervisory Authority gibt sich als deutsche Finanzaufsichtsbehörde aus und in Telefonaten mit Mitarbeitern der Lance Futures wurde gegenüber potentiellen Anlegern darauf verwiesen, dass sie sich auf der Internetseite der FFSA rückversichern können, dass es sich bei der Lance Futures um ein lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut handele. Damit hat die FFSA nach Ansicht der BaFin an der Anbahnung der unerlaubten Geschäfte der Lance Futures mitgewirkt, so dass ihr dies ebenfalls untersagt wurde.

Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Anleger, die Geschäfte über die Lance Futures getätigt haben, sollten anwaltlichen Rat einholen, ob und wie sie ihr eingezahltes Kapital zurückfordern können.