Anlegern wurde angeboten, dass sie sich an der KS Index Immofonds GdbR als atypisch stille Gesellschafter gegen eine Einmaleinlage oder Rateneinlagen beteiligen konnten. Bereits im Jahre 2008 waren die Gesellschafter informiert worden, dass die Gesellschaft liquidiert werden soll und auch die Verwaltung in die Schweiz verlegt werde.

Bei der atypisch stillen Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken. Insbesondere besteht bei einer derartigen Anlage auch das Risiko eines Totalverlustes. In der Ausgabe vom 05.05.1995 hatte die Zeitschrift kapital-markt-intern bereits bezüglich einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR zur Vorsicht gewarnt und die Ansicht vertreten, dass die Prospektierung absolut dilettantisch sei, formelle Kriterien nicht erfüllt seien und der Informationsgehalt Richtung Null gehe, so dass man davon ausgehe, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann.

Aufgrund der Komplexität und der hohen Risiken einer derartigen Anlage sind Anleger nach der Rechtsprechung auch über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufzuklären.

Sofern Anleger nicht über die hohen Risiken einer derartigen Beteiligung aufgeklärt worden sind, können sich Schadensersatzansprüche gegen Berater, Beratungsunternehmen oder Vermittler, die die Anlage empfohlen haben, ergeben. Geschädigte sollten anwaltlich prüfen lassen, ob sich entsprechende Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchsetzen lassen.