Dem Konsumgüter Direktvertrieb e. V. aus Dornstetten wurde im Mai 2008 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben und von der BaFin wurde auch die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Von dem Konsumgüter Direktvertrieb e. V. wurde Anlegern offeriert, in Form von Einmaleinzahlungen oder Raten sog. „Mitglieder-Payments“ zur Verfügung zu stellen und sie sollten dann nach einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren das zur Verfügung gestellte Kapital zuzüglich eines prozentualen Bonus zurückbekommen. Damit diesem Angebot der Konsumgüter Direktvertrieb e. V. nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben hat, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner sollten Anleger, die das eingezahlte Kapital nicht zurückerhalten, rechtliche Schritte prüfen lassen.