Über das Vermögen der König & Cie. Schiffsfonds MS „Franklin Strait“ GmbH & Co. KG ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Damit musste ein weiterer Schiffsfonds wegen wirtschaftlichen Schwierigikeiten der Schifffahrtsbranche kapitulieren.

Für Anleger besteht aufgrund des Insolvenzverfahrens die Gefahr, einen großen Teil oder auch ihr gesamtes Kapital zu verlieren.

Ungeachtet des Insolvenzverfahrens kann es für Anleger aber dennoch Möglichkeiten geben, das von ihnen eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um eine Anlage mit hohen Risiken. Nach der ständigen Rechtsprechung müssen Anleger daher auch über die Hintergründe und Risiken eine Schiffsfonds aufgeklärt werden.

Sofern Anlegern die Anlage am Fonds König & Cie. Schiffsfonds MS „Franklin Strait“ von einem Berater oder von einer Bank empfohlen worden ist und dabei die persönlichen Vorstellungen des Anlegers, wie etwa seine Anlageziele oder seine Risikoneigung, nicht beachtet worden sind oder der Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt worden ist, kann die Möglichkeit bestehen, gegen den Berater oder die Bank einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung durchzusetzen.

Banken sind darüber hinaus nach der Rechtsprechung auch verpflichtet, ihre Kunden über Provisionsrückvergütungen, die sie für die Anlage von dem Anbieter der Fondsgesellschaft erhalten haben, zu informieren. Wird ein Kunde nicht darüber aufgeklärt, ob und in welcher Höhe eine Bank eine Rückvergütung erhält, kann sich die Bank schadensersatzpflichtig machen.

Betroffene Anleger sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Stand: 17.09.2014