Von der Fondsgesellschaft ist die Auflösung des KanAm Grundinvest Fonds beschlossen worden. Wie Anfragen von Anlegern zeigen, haben vor allem Berater von Sparkassen und Raiffeisenbanken ihren Kunden neben hauseigenen Produkten den Erwerb von Anteilen des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest empfohlen.
Der KanAm Grundinvest war bereits im Jahre 2010 geschlossen worden und hätte spätestens im Mai 2012 wieder eröffnet werden müssen. Für eine Eröffnung war aber offenbar nicht genügend Barvermögen vorhanden. Im Rahmen der Abwicklung, die sich bis Ende 2016 hinziehen soll, werden nun die Immobilien des offenen Immobilienfonds verkauft. Auszahlungen an Anleger sollen in halbjährlichen Raten erfolgen. Ob dieAnleger letztlich das von Ihnen investierte Kapital in voller Höhe zurückerhalten, ist offen.
Trotz der Schließung ist auch ein Verkauf von Anteilen des KanAm Grundinvest nach wie vor über die Börse möglich. Dabei müssen Anleger aber ganz erhebliche Preiskursabschläge hinnehmen.
Anleger, denen der Erwerb von Anteilen des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest von Beratern der Sparkassen oder der Raiffeisenbanken oder von sonstigen Banken oder von freien Anlageberatern empfohlen worden sind, sollten prüfen lassen, ob sich nicht die Möglichkeit ergibt, über die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Beratung das komplette investierte Kapital wiederzuerhalten und Verluste so vermieden werden können.
Beratungsfehler können insbesondere darin liegen, dass Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Anlage in offenen Immobilienfonds und über den Umstand von Provisionsrückvergütungen, die die Bank seitens der Fondsgesellschaft erhält, aufgeklärt worden sind. So haben auch bereits einige Gerichte, etwa das Landgericht Frankfurt oder das Landgericht Berlin Banken zu Schadensersatz verurteilt, weil der Anleger nicht über Risiken von offenen Immobilienfonds aufgeklärt worden ist.
Ob und inwieweit ein Schadensersatzanspruch begründet ist, muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Stand: 28.06.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.