Quintis Ltd., der Asset-Partner der Jäderberg & Cie, die Anlagen mit einer Investition in Sandelholz-Plantagen anbietet, hat eine sog. „Voluntary Administration“ eingeleitet. Bei der Voluntary Administration handelt es sich nach Angaben der Jäderberg & Cie um eine Unterform des Insolvenzverfahrens nach australischem Recht. Bei der Voluntray Administration wird die Verwaltung des Unternehmens auf einen unabhängigen Verwalter mit dem Ziel einer Sanierung übertragen.

Hintergrund der Einleitung dieses Verfahrens war, dass die Gesellschaft Asia Pacific Investments (API) eine Put-Option, die bereits verlängert war, über den Verkauf von Plantagen an Quintis ausgeübt hat und Quintis nicht in der Lage war, den Rückkaufpreis zu bezahlen.

Jäderberg & Cie bietet Anlegen Kapitalanlagen bzw. Fonds an, bei denen eine Investition in Sandelholz-Plantagen erfolgt.

Geschlossene Emissionen von Jäderberg & Cie

Angebot in den Anlagen

  • JC Indian Sandalwood 1,
  • JC Indian Sandalwood 2,
  • JC Eagle Park 1,

sind geschlossen worden.

Aktuell noch im Angebot

Anlegern wird aktuell über die Anlagen

  • JC Indian Sandalwood 5 und
  • JC Indian Sandalwood Albun 9

weiterhin eine Investition in Sandelholz-Plantagen angeboten. Bei der JC Sandalwood Album 9 beteiligt sich der Anleger als Kommanditist an der JC Sandalwood Album 9 GmbH & Co. KG.

Das von dem Anleger zur Verfügung gestellten Kapital investiert die Fondsgesellschaft in Sandelholz-Plantagen in Australien. In Australien ist wiederum der Asset-Partner Quintis Ltd. mit der Bewirtschaftung, der Ernte und der Verarbeitung bzw. Verwertung beauftragt.

Nach eigenen Angaben geht z. B. die JC Sandalwood Album 9 GmbH & Co. KG nicht davon aus, dass eine Rekapitalisierung und / oder eine Übernahme von Quintis durch internationale Investoren oder auch ein sich anschließendes Delisting von Quintis maßgebliche Auswirkungen auf das Plantageninvestment haben oder sich negativ auf die prognostizierten Rückflüsse der Anleger auswirken würde.

Allerdings weist Jäderberg auch daraufhin, dass wenn im Rahmen einer Voluntary Administration eine Einigung bzw. Rekapitalisierung nicht erreicht werden könne, dies auch eine insolvenzrechtliche Liquidation von Quintis zur Folge haben kann und sich auch bei einer insolvenzrechtlichen Liquidation Auswirkungen auf den Inhalt und den Bestand der mit dem Unternehmen der Quintis-Gruppe geschlossenen Verträge und vertragliche Rechte ergeben.

Welche Auswirkungen und Folgen die Voluntary Administration von Quintis hat und ob diese gelingt, ist völlig offen.

Die Aktie von Quintis ist bereits im Mai 2017 aus dem Handel ausgesetzt worden, nachdem ein amerikanischer Hedgefonds einen negativen Bericht veröffentlichte.

Anlagen mit Investitionen in Sandelholz-Plantagen sind mit hohen Risiken verbunden.

Anleger, die derartige Anlagen abschließen wollen, müssen richtig und vollständig über die komplexen Hintergründe und insbesondere über die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt werden. Anderenfalls kann die Möglichkeit bestehen, dass sich Schadensersatzansprüche begründen lassen.

Anleger, die Fragen haben oder eine rechtliche Beratung wünschen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

20.02.2018