Hinsichtlich der Gesellschaften ISIS GmbH & Co. Investitionsfonds 1 KG und Investitionsfonds 3 KG, an der sich Anleger als Kommanditisten beteiligen konnten, ist am 01.04.2012 ein Liquidationsverfahren beschlossen worden.

Nach der letzten Information des Liquidators lag ein Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit noch nicht vor. Allerdings wird nach wie vor im Hinblick darauf, dass ein Rechtsstreit bezüglich der Behandlung von Forderungen von Anlegern, die bereits vor Eröffnung der Liquidation ausgeschieden sind und wegen entsprechender Forderungen des Finanzamtes eine Zahlungsunfähigkeit nach wie vor nicht ausgeschlossen. Es ist daher völlig offen, ob und in welcher Höhe ein Anleger der Investitionsfonds 1 KG und 3 KG einen Liquidationserlös erhalten.

Die ISIS GmbH & Co. Investitionsfonds 1 KG und 3 KG zählen zur ICON-Gruppe. Wie auch bei den Vorgängerfonds, z. B. den Alpina Vermögensaufbauplan 4 und 5 KGs, die in ValueFin 4 Portfolio GmbH & Co. KG bzw. ValueFin Portfolio 5 GmbH & Co. KG umbenannt worden sind, handelt es sich bei diesen Anlagen, um Beteiligungen an einem Unternehmen, so dass hohe Risiken bestehen.

Über die mit einer derartigen Anlage verbundenen Risiken müssen Anleger zutreffend und vollständig aufgeklärt werden. Anderenfalls können ihnen Schadensersatzansprüche, insbesondere gegen Anlageberater oder auch die Treuhandgesellschaft, die A/T/G – Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft, zustehen.

In Fällen, in denen sich Anleger an der Alpina Vermögensaufbauplan 4 und 5 KG über die A/T/G beteiligt hatten, hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner auch bereits gegen Anlageberater bzw. auch gegen die Treuhandgesellschaft zu Gunsten von Anlegern Urteile erwirkt, in denen die Beklagten zu Zahlung von Schadensersatz an die Anleger verurteilt worden sind.

Stand: 05.09.2012