Gegen verschiedene Verantwortliche der Invest 4 Inc. und der MyCenter Holding Inc. wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen gemeinschaftlichen Betruges erhoben.

Nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner sollten daher geschädigte Anleger anwaltlich prüfen lassen, ob sich gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüchedurchsetzen lassen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte der Invest4 AG mit Sitz in Kempen bereits im Jahre 2004 die Anlagevermittlung untersagt. Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Invest4 AG wandte sich im Wege des cold calling an Anleger, um diesen Aktien einer Firma Invest4 Inc. mit Sitz in Kalifornien und Niederlassung in München anzubieten.

Den Anlegern wurde u. a. ein Zeichnungsantrag übermittelt, wobei der Zeichnungsschein an einen „Treuhänder“ in München übersandt wurde und an diesen auch der Kaufpreis für die Aktien gezahlt wurde. Damit tätigte die Invest4 AG eine Anlagevermittlung ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.