Der Gründer und Direktor der Integro Capital Partners Ltd. ist nach Presseberichten (Sächsische Zeitung vom 07.09.2010) zu einer Freiheitsstrafe wegen Betruges verurteilt worden. Anlegern wurde angeboten, dass sie über Investmentgeschäfte hohe Renditen erzielen können. Nach den Feststellungen des Strafgerichts wurden die Anleger betrogen und der Angeklagte hat in über 300 Betrugsfällen einen Vermögensvorteil von mehreren Millionen Euro erzielt.

Die Ermittlungsbehörden haben auch Vermögenswerte sicher gestellt. Allerdings müssen geschädigte Anleger selbst aktiv werden, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen und auf die Vermögenswerte zugreifen zu können.

Neben der Verurteilung des Gründers und Direktors der Integro Capital Partners Ltd. wird auch noch gegen weitere Verantwortliche von den Strafbehörden ermittelt.

Im Übrigen können auch Anlageberater oder Vermittler auf Schadensersatz haften, wenn sie die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten bzw. über die Hintergründe der Anlage aufgeklärt haben.

Geschädigte Anleger sollten daher anwaltlichen Rat einholen, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.