Der Geschäftsführer der Firma Immorenta Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH ist vom Landgericht München wegen Betruges zu Lasten der Anleger, wegen Gründungsschwindel sowie der unrichtigen Darstellung in den Jahresabschlüssen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Auch ein weiterer Hauptverantwortlicher ist wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Immorenta Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH bot Anlegern über Berater bzw. Vermittler an, sich gegen Einmaleinlagen und gegen Raten als atypisch stille Gesellschafter zu beteiligen, wobei es sich bei der Beteiligung um einen Blind-Pool handelte. Der Vertrieb erfolgte über Berater und Vermittler, u. a. auch die Münchener Finanz-Gruppe bzw. Kanzlei Vereinigte Wirtschaftsberater. Von dem von den Anlegern zur Verfügung gestellten Geld soll nicht mehr viel vorhanden sein.

Da es sich bei einer derartigen Anlage um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken, insbesondere dem Risiko des Totalverlustes handelt, müssen Anleger nach der Rechtsprechung umfassend und detailliert über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Beteiligung aufgeklärt werden. Eine derartige Aufklärungspflicht trifft insbesondere Anlageberater bzw. Vermittler, die Anlegern eine Beteiligung an der Immorenta empfohlen haben.

Geschädigte Anleger sollten daher anwaltlichen Rat einholen, ob sich nicht gegen verantwortliche Personen bzw. insbesondere Berater oder Vermittler Schadensersatzansprüche darstellen lassen, um den erlittenen Verlust wieder zu realisieren.