Der immo private conception-save and rescue GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde mit Verfügung vom 18.09.20114 das unerlaubte Betreiben des Versicherungsgeschäfts untersagt und es wurde die Abwicklung der abgeschlossenen Verträge angeordnet.

Von der immo private conception-save and rescue GmbH wurde Bauträgerunternehmen, Bauherren und sonstigen Begünstigten auf Basis einer „Vermögensschutz-Garantie“ Rechtsansprüche auf Versicherungsleistungen angeboten.

Dadurch hat die Gesellschaft nach Ansicht der BaFin das Versicherungsgeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die BaFin hat die immo private conception-save and rescue GmbH angewiesen, sämtliche Vertragspartner und Begünstigten darüber zu informieren, dass das unerlaubte Betreiben von Versicherungsgeschäften untersagt worden ist.

Des Weiteren wurde von der BaFin darauf verwiesen, dass die immo private conception-save and rescue GmbH nicht der laufenden Aufsicht der BaFin unterliegt und somit auch keine Verpflichtung zur Bildung von angemessenen Rücklagen für eventuell geltend gemachte Vermögensschutz- Garantieleistungen besteht.

Die Verfügung der BaFin ist auch bestandskräftig.

Bauherren und Bauträgerunternehmen und andere Betroffene, die mit der immo private conception-save and rescue GmbH Verträge auf Grundlage einer „Vermögensschutz- Garantieleistung“ bzw. einer „Vermögensschutz-Garantie“ hinsichtlich Versicherungsleistungen abgeschlossen haben und deren Verträge nicht beendet werden bzw. die keine Rückzahlungen erhalten, sollten durch einen Anwalt prüfen lassen, welche Ansprüche für sie bestehen.

 

Stand: 20.11.2014