Gegenüber der IFMC-Group, Karlsruhe, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 14.11.2013 die Abwicklung von unerlaubt betriebenen Bankgeschäften angeordnet.

Anlegern wurde von der IFMC-Group GmbH offeriert, Forderungen aus Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen und Investmentdepots anzukaufen, wobei versprochen wurde, dafür Rückzahlungen über mehrere Jahre zu erbringen.

Nach Ansicht der BaFin hat die IFMC-Group mit der Annahme von Rückkaufswerten aus Versicherungen und Vermögensanlagen das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen. Nach Angaben der BaFin ist die IFMC daher verpflichtet, die eingenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen.

Die Verfügung ist vom Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die von der IFMC-Group GmbH ihr angelegtes Kapital nicht zurückerhalten, sollten daher von einem Kapitalanlagerecht visierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten sich ergeben, um das eingezahlte Kapital wieder zu erlangen.

Auch wenn Anlegern von Beratern empfohlen worden ist, Versicherungen oder sonstige Vermögensanlagen zu beenden und dafür eine Anlage bei der IFMC zu tätigen, können sich unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegen Berater durchsetzen lassen, wenn der Anleger unzureichend über die Hintergründe und Risiken aufgeklärt worden ist. Berater oder Vermittler sind auch verpflichtet, die Plausibilität des Geschäftskonzepts zu prüfen. Auch wenn diesbezüglich die Aufklärung fehlerhaft war, kann sich eine Haftung ergeben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger mit der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen.

 

Stand: 05.09.2014