In den letzten Jahren wurden Hybridanleihen von mehreren Unternehmen und vor allem auch von mehreren Banken, insbesondere von der Commerzbank und Deutsche Bank, herausgegeben und Bankberater haben Kunden auch teilweise Anleihen des eigenen Instituts zum Kauf empfohlen.

Hybridanleihen sind Schuldverschreibungen, die eine unbegrenzte Laufzeit oder zumindestens eine sehr lange Laufzeit von bis zu 100 Jahren aufweisen. Deshalb haben diese Anleihen auch anders als andere Schuldverschreibungen einen eigenkapitalähnlichen Charakter. Im Übrigen sind Hybridanleihen auch nachrangig, so dass Investoren bei der Insolvenz des Emittenten erst nach allen normalen Insolvenzgläubigern bedient würden, sofern es überhaupt noch etwas zu verteilen gibt. Bei derartigen Hybridanleihen werden zwar auf der einen Seite höhere Zinsen bezahlt, auf deren anderen Seite bestehen aber höhere Risiken.

An die Zahlung von Zinsen sind bestimmte Bedingungen geknüpft, z. B. die Zahlung einer Dividende durch das Unternehmen oder die Erfüllung bestimmter Bilanzkennziffern. Je nachdem, ob entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden, können Zinszahlungen ausfallen oder nachgeholt werden oder auch die Rückzahlung des Kapitals entfalten.

Der Emittent hat häufig ein einseitiges Kündigungsrecht nach einem Zeitraum von etwa 8 bis 10 Jahren. Wenn der Anleiheschuldner das Kündigungsrecht nicht ausübt, findet eine Zinsanpassung statt und es fallen dann meist zu Lasten des Emittenten noch höhere Zinsen an.

Die Risiken erhöhen sich aber, je länger die Anleihe läuft und insbesondere dann, wenn der Emittent auch den Kündigungstermin verstreichen lässt. Denn dann kann die Handelbarkeit der Anleihen eingeschränkt sein und Anleger müssen auch mit höheren Kursabschlägen rechnen.

Früher haben Emittenten auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten Zinszahlungen geleistet. Dies hat sich aber durch die Finanzkrise geändert. Banken, die etwa Staatshilfe in Anspruch nehmen, dürfen auf Hybridanleihen keine Zahlungen mehr leisten. Im Übrigen ist auch das Rating von einigen Hybridanleihen vor allem auch von Bankanleihen durch Ratingagenturen zurückgestuft worden, so dass das Risiko für den Ausfall von Zinsen und der Rückzahlung des eingesetzten Kapital weiter erhöht ist.

Wenn Anleger von ihrem Berater, der ihnen den Kauf derartiger Hybrid Anleihen empfohlen hat, nicht ausreichend über die Hintergründe und Risiken derartiger Hybridanleihen, insbesondere etwa über unendliche bzw. sehr lange Laufzeiten, die Nachrangigkeit, das Totalverlustrisiko sowie etwa über den Umstand, dass Zinszahlungen und eine Rückzahlung des Kapitals an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind, aufgeklärt worden sind, kann der Berater bzw. die Bank auf Schadensersatz haften.

Nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner sollten Anleger daher von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie entsprechende Schadensersatzansprüche durchsetzen können.