Gegen die Verantwortlichen der Hess AG ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf den Verdacht der Bilanzfälschung seitens des Vorstandes, des Kapitalanlagebetruges aufgrund falscher Angaben im Börsenprospekt sowie Insolvenzverschleppung.

Der Börsengang des Leuchtenherstellers Hess AG war erst im Oktober 2012 erfolgt. Ca. vier Monate danach musste ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden.

Im Januar 2013 wurden vom Aufsichtsrat zwei Vorstände wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulationen abberufen. Dies wird von diesen Vorständen zurückgewiesen.

Wenn sich im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen die Vorwürfe wegen Kapitalanlagebetrugs im Hinblick auf falsche oder unvollständige Angaben im Börsenprospekt bestätigen, kann sich für Anleger auch die Möglichkeit ergeben, gegen für den Börsenprospekt Verantwortliche, insbesondere ehemalige Vorstände, oder auch gegen Wirtschaftsprüfer Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Anleger sollten daher von einem im Kapitalanlage versierten Anwalt prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche, insbesondere auch wegen Prospekthaftung, begründen lassen.

Stand: 15.03.2013