Wegen des Vorwurfs des Betruges hat das Strafverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Landshut gegen Herrn Herbert P., den Inhaber einer Firma für Immobilien und Versicherungen, begonnen, so Medienberichte in der Passauer Neue Presse (pnp.de) vom 10.03.2015 bzw. in idowa.de vom 09.03.2015 wegen Betruges zu ermitteln.

Die Staatsanwaltschaft wirft Herbert P. nach den Pressemeldungen vor, dass er Anleger aufgrund von Anlageaufträgen eine Anlage im Devisenhandel angeboten hat und dabei den Anlegern einen Gewinn 1% des investierten Kapitals pro Monat versprochen hat.

Des Weiteren sei damit geworben, dass nur ein geringes Verlustrisiko besteht.

Nach Informationen in pnp.de und idowa.de soll die Staatsanwaltschaft den Vorwurf, dass die eingezahlten Gelder zur Auszahlung von versprochenen Renditen und zur Auszahlung an frühere Anleger verwendet wurden, erhoben haben  und demgemäß ein Schneeballsystem betrieben wurde.

Außerdem habe Herbert P. mit dem Angebot von Devisengeschäften unerlaubt das Finanzkommissionsgeschäft, insbesondere in Form von Devisengeschäften, betrieben, ohne dafür über eine erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu verfügen.

Wenn sich die dargestellten Vorwürfe bestätigen, bestünde für betroffene Geschädigte die Möglichkeit, dass sich gegen Herbert P. zivilrechtlich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen und durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte, die Herbert P. Kapital für Devisengeschäfte zur Verfügung gestellt haben.

 

Stand: 11.03.2015