Herrn Andreas Heede, Gauting, wurde nach eigener Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der Gelder abzuwickeln.
Herr Andreas Heede hat gemäß der BaFin mit Anlegern eine als „Investment-Zertifikat“ bezeichnete Vereinbarung mit dem unbedingten Versprechen getroffen, das eingezahlte Kapital nach Vertragsbeendigung nebst Zinsen wieder zurückzuzahlen. Damit hat Herr Heede nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.
Die Verfügung ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.
Anleger, die ihr Geld nicht zurückerhalten, sollten nach Ansicht der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob und welche Ansprüche ihnen zustehen, um das Kapital zurückzuerhalten.
Stand: 07.11.2011

Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.