Gegen Verantwortliche der Global Swiss Capital AG wird von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich wegen Verdacht auf Betrug bzw. Kapitalanlagebetrug ermittelt. Daher ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen unerlaubter Handlung gegen die Verantwortlichen denkbar.

Im Übrigen kommen auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung gegen Berater oder Vermittler in Betracht.

Über das Vermögen der Global Swiss Capital AG ist in der Schweiz ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nach Aussagen des Konkursliquidators können Anleger im Insolvenzverfahren wohl nur eine geringe Quote auf das von ihnen eingezahlte Kapital erwarten.

Daher sollten geschädigte Anleger nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vor allem auch anwaltlich überprüfen lassen, ob sich nicht Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der Global Swiss Capital oder den Berater bzw. Vermittler, der die Anlage empfohlen hat, durchsetzen lassen.

Anlegern in Deutschland wurde der Erwerb von nicht börsennotierten Inhaberschuldverschreibungen von der Global Swiss Capital AG angeboten. Auch wurde mit einer sicheren Anlage mit Renditen von 6,85 % und damit geworben, dass eine 100 %-ige Kapitalschutzgarantie einer europäischen Großbank existieren würde.