Anlegern wurde offeriert, sich an der GRE Global Real Estate AG als atypisch stille Gesellschafter gegen Einmaleinlagen oder gegen Rateneinlagen zu beteiligen. Das von den Anlegern eingezahlte Kapital sollte insbesondere auch in Immobilienprojekte investiert werden. Die Global Real Estate hat nun auch ihren Firmensitz und ihre Hauptverwaltung in München.

Über das Vermögen der Global Real Estate ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Anleger wurden unter Fristsetzung zur Anmeldung von Ansprüchen aufgefordert. Unsere Kanzlei unterstützt geschädigte Anleger im Insolvenzverfahren. Nach unserer Ansicht kann nämlich nicht einfach eine Forderung auf Einlagenrückgewähr geltend gemacht werden, sondern es müssen Schadensersatzansprüche in einem endgültigen Insolvenzverfahren angemeldet und begründet werden.

Aufgrund der Insolvenz der Firma Global Real Estate ist nun auch vor allem relevant, ob Verantwortliche der Gesellschaft wegen Prospektmängeln oder Berater bzw. Vermittler wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung auf Schadensersatz haften.

Durch die Insolvenz wird auch bestätigt, dass es sich nicht um eine sichere Analge handelt, sondern um eine Unternehmensbeteiligung mit hohem Risiko. Insbesondere ist auch die Gefahr eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden. Einige Gerichte vertreten daher auch die Ansicht, dass eine derartige Anlage nicht zum Zwecke der Altersvorsorge tauglich ist. So hat auch das Oberlandesgericht Dresden einem Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung und Ersatz von weiteren Schäden zugesprochen, weil er nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt worden ist, so dass gute Chancen bestehen, sich von der Beteiligung lösen zu können und Kapital zurückzuerhalten.

Nach einem Bericht von BörseOnline 35/2011 hat das Oberlandesgericht Dresden in einer weiteren, aktuellen Entscheidung von Juli 2011 festgestellt, dass die Behauptung im Emissionsprospekt vom Juli 2005, dass eine Kernkompetenz im Bereich der Projektierung von Spezialimmobilien gegeben sei, fehlerhaft ist, weil damals noch kein Projekt realisiert worden war.

Für Prospektfeher können aber Verantwortliche der Global Real Estate auf Schadensersatz haften.

Anlegern, die in derartigen Anlagen keine Erfahrung haben, müssen detailliert über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage in Form einer atypisch stillen Beteiligung aufgeklärt werden. Für Anleger, die über die hohen Risiken einer derartigen Anlage nicht aufgeklärt wurden, besteht unter Umständen die Möglichkeit, einen Schadensersatzanspruch, gerichtet auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, durchzusetzen. Auch Berater oder Vermittler, die Anlegern die Anlage der Global Real Estate empfohlen haben, können auf Schadensersatz haften, wenn sie den Anleger fehlerhaft bzw. unzureichend über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt haben.

Auch wurde bereits von einigen Gerichten bejaht, dass Anleger bei einer fehlerhaften Aufklärung bzw. Beratung zu einer Anlage in Form einer Beteiligung an der Global Real Estate veranlasst worden sind.

Stand: 08.03.2012